Ansprüche

Symbolbild

Welche Ansprüche habe ich?

Wir prüfen Ihre Ansprüche individuell. Grundsätzlich kommt jedoch ein Austausch Ihres Fahrzeugs oder eine Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe Ihres Fahrzeugs in Betracht. Sollte das Softwareupdate bereits aufgespielt worden sein, klagen wir für Sie auch allfällige entstandene Reparaturkosten, einen allenfalls dadurch entstandenen Minderwert Ihres Fahrzeuges sowie die Haftung für durch das Softwareupdate allenfalls künftig entstehende Schäden ein.

Ihre Ansprüche gegen die Fahrzeughersteller stützen wir dabei allen voran auf eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung sowie auf einen vermeintlichen Betrug (es gilt die Unschuldsvermutung!). Die vorrangigen Ansprüche gegen die Verkäufer sind die Vertragsanfechtung (allen voran wegen Irrtums) und die Gewährleistung mit der Begründung, dass Ihnen ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes und sohin mangelhaftes Fahrzeug verkauft wurde.

Insbesondere, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, raten wir Ihnen, Ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Lassen Sie uns gerne Ihre Rechtschutzpolizze zukommen. Wir stellen für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung die Deckungsanfrage und klären die Kostenübernahme ab.

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